Gemeinschaften, Vereine, Communities, …
Definition
Mehrere Erzeuger und Verbraucher können sich Energiegemeinschaften anschließen.
Die Erzeuger stellen dabei die Energie den Verbrauchern innerhalb der Gemeinschaft zur Verfügung und können je nach Gemeinschaft die Energie direkt den Verbrauchern anbieten. Abhängig von der Art der Gemeinschaft können sich dadurch Ersparnisse bei den Netzkosten ergeben.
Verwaltung der Gemeinschaften
Die Zuordnung von Zählpunkten/Teilnehmern erfolgt mittels Zeitscheiben.
Marktkommunikation
Aktuell gibt es folgende Prozesse:
1) Anmeldung eines ZP (Registrierung / Aktivierung)
2) Abmeldung eines ZP (De-Registrierung / De-Aktivierung)
3) Datenänderungen/Abgleich der gesamten EEG/GEB
4) Vollmacht/CCM Prozesse
5) Übertragung der vom NB gemessenen/berechneten Verbrauchsdaten mittels DATEN_CRMSG
EDM Berechnungen
Dafür wurden die bereits bestehende umfangreichen Formeln erweitert um die Zusammenhänge der Zählpunkte zu Energiegemeinschaften bestmöglich zu unterstützen.
Abrechnung Netzbetreiber/Lieferant
Webportal
Arten von Energiegemeinschaften
Folgende Gemeinschaftsarten sind definiert:
1) Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
2) Lokale, erneuerbare Energiegemeinschaften (Lokale EEG)
3) Regionale, erneuerbare Energiegemeinschaften (Regionale EEG)
4) Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)
Bei GEA ist eine physikalische Verbindung der Teilnehmer erforderlich. Die Energie darf dabei nicht über das öffentliche Netz transportiert werden.
Bei der EEG ist eine räumliche Nähe (Netzebene 4 – 7) erforderlich.
Bei einer BEG ist die räumliche Nähe nicht erforderlich.
Und bei BEG erfolgt die Zuordnung virtuell/rechnerisch. Eine physikalische Verbindung ist nicht erforderlich.
100 Mrd+
Messwerte
1 TB+
Speicherbedarf
100+
Gemeinschaften
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