{"id":4265,"date":"2021-11-05T08:24:13","date_gmt":"2021-11-05T07:24:13","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.sdk.at\/?page_id=4265"},"modified":"2022-06-23T17:50:24","modified_gmt":"2022-06-23T15:50:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][tm_spacer size=&#8220;lg:30&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][tm_heading custom_google_font=&#8220;&#8220; font_size=&#8220;xs:24;sm:36;md:48;lg:60&#8243;]Allgemeine Vertragsbedingungen 2020[\/tm_heading][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>1. Umfang und G\u00fcltigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich best\u00e4tigt und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>2. Leistung und Pr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Ausarbeitung von Organisationskonzepten<\/li>\n<li>Global- und Detailanalysen<\/li>\n<li>Erstellung von Individualprogrammen<\/li>\n<li>Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen<\/li>\n<li>Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Software<\/li>\n<li>Einschulung des Bedienungspersonals<\/li>\n<li>Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungen)<\/li>\n<li>Telefonische Beratung<\/li>\n<li>Programmwartung<\/li>\n<li>Erstellung von Programmtr\u00e4gern<\/li>\n<li>Sonstige Dienstleistungen<\/li>\n<\/ul>\n<p>2.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftragge\u00adber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten binden\u00adden Informa\u00adtionen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisge\u00adrechte Test\u00addaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalar\u00adbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fc\u00adgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestell\u00adten Anlage im Echtbetrieb gear\u00adbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Siche\u00adrung der Echt\u00addaten beim Auftraggeber.<\/p>\n<p>2.3 Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftrag\u00adnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung ge\u00adstellten Unterlagen und Informationen ausar\u00adbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschrei\u00adbung ist vom Auf\u00adtraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Geneh\u00admigungsvermerk zu ver\u00adsehen. Sp\u00e4ter auftre\u00adtende \u00c4nde\u00adrungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu ge\u00adsonderten Termin- und Preis\u00advereinbarungen f\u00fchren.<\/p>\n<p>2.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptie\u00adrun\u00adgen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Pro\u00adgrammabnahme sp\u00e4testens vier Wochen ab Liefe\u00adrung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4n\u00addigkeit anhand der genehmigten Leistungsbeschrei\u00adbung mit\u00adtels der unter Punkt 2.2 angef\u00fchrten zur Verf\u00fc\u00adgung gestellten Testdaten.) L\u00e4sst der Auf\u00adtraggeber den Zeit\u00adraum von vier Wo\u00adchen ohne Programm\u00adabnahme verstrei\u00adchen, so gilt die gelie\u00adferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als abgenommen<\/p>\n<p>Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der ge\u00adnehmigten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftragge\u00adber aus\u00adrei\u00adchend dokumentiert dem Auftragnehmer schrift\u00adlich zu mel\u00adden, der um die rascherstm\u00f6gliche M\u00e4ngelbehe\u00adbung be\u00adm\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fort\u00adgesetzt werden kann, so ist nach der M\u00e4ngelbehe\u00adbung eine neuerliche Ab\u00adnahme erforderlich.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Soft\u00adware wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.<\/p>\n<p>2.5 Bei Bestellung von Standard-Programmen be\u00adst\u00e4\u00adtigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Lei\u00adstungsumfanges der bestellten Programme.<\/p>\n<p>2.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Aus\u00adf\u00fchrung des Auftrages tats\u00e4chlich oder juristisch un\u00adm\u00f6g\u00adlich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftrag\u00adgeber sofort an\u00adzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle be\u00adrechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4\u00adtigkeit des Auftragnehmers aufgelaufe\u00adnen Kosten und Spesen sind vom Auf\u00adtraggeber zu ersetzen.<\/p>\n<p>2.7 Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auf\u00adtraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>3. Preise, Steuern und Geb\u00fchren<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro oh\u00adne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auf\u00adtrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Ge\u00adsch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von erforderlichen Daten\u00adtr\u00e4gern f\u00fcr die Auslieferung der Programme und Leistungen (z.B. USB-Sticks, Festplatten, usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>3.2\u00a0 Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstlei\u00adstungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschu\u00adlung, Umstel\u00adlungsunterst\u00fctzung, telefonische Bera\u00adtung usw.) wird der Arbeits\u00adaufwand zu den am Tag der Leistungserbrin\u00adgung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abwei\u00adchungen von einem dem Vertragspreis zugrun\u00addeliegenden Zeitaufwand werden von dem Vertragspartnern ent\u00adspre\u00adchend ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>3.3 Die Kosten f\u00fcr Fahrt, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcl\u00adtigen S\u00e4tzen bzw. tats\u00e4chlicher Kosten in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Ar\u00adbeitszeit.<\/p>\n<p>3.4 F\u00fcr Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Bereitschaftsdienste, \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge, Spesen, etc. werden die Zusatzkosten dem Auftraggeber anhand der Vereinbarungen des \u201eKollektivvertrag 2019 f\u00fcr Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik\u201c verrechnet.<\/p>\n<p>3.5 Wenn nicht extra angegeben, gelten die Stundens\u00e4tze der jeweils aktuellen SDK-Preisliste.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>4. Liefertermin<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Ter\u00admine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzu\u00adhalten.<\/p>\n<p>4.2 Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann ein\u00adge\u00adhalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auf\u00adtragneh\u00admer angegebenen Terminen alle notwendigen Angaben und Unter\u00adlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die ge\u00adnehmigte Lei\u00adstungs\u00adbe\u00adschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verf\u00fc\u00adgung stellt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch un\u00adrich\u00adtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Anga\u00adben bzw. zur Ver\u00adf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auf\u00adtragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Ver\u00adzug des Auftragneh\u00admers f\u00fchren. Daraus re\u00adsultierende Mehr\u00adkosten tr\u00e4gt der Auftrag\u00adgeber.<\/p>\n<p>4.3 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme um\u00adfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durch\u00adzu\u00adf\u00fchren und Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n<p>4.4 P\u00f6nale sind ausgeschlossen, sofern diese nicht schriftlich vom Auftragnehmer angenommen und best\u00e4tigt werden.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>5. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklu\u00adsive Um\u00adsatzsteuer sind sp\u00e4testens 10 Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teil\u00adrech\u00adnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauf\u00adtrag festgelegten Zahlungs\u00adbedingungen analog.<\/p>\n<p>5.2 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme oder\/und Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfas\u00adsen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzel\u00adnen Ein\u00adheit oder Leistung Rechnung zu legen.<\/p>\n<p>5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Liefe\u00adrung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Aus\u00adma\u00df verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzah\u00adlungen ist der Auftrag\u00adnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen.<\/p>\n<p>5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen we\u00adgen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrlei\u00adstungsan\u00adspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck\u00adzuhalten.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][vc_column_text]<strong>6. Urheberrecht und Nutzung<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne schriftliche Zu\u00adstim\u00admung des Auftragnehmers die Weitergabe der Or\u00adganisati\u00adons\u00adaus\u00adarbeitungen, Programme, Leistungsbeschrei\u00adbungen usw. oder da\u00advon abgeleitete Kopien an Dritte, sei es entgelt\u00adlich oder unentgelt\u00adlich, zu unterlassen. Im Hin\u00adblick darauf, dass die erstell\u00adten Pro\u00adgramme und Organisati\u00adonsleistungen geisti\u00adges Eigentum des Auf\u00adtragnehmers sind, gilt das Nutzungs\u00adrecht derselben auch nach Be\u00adzahlung aus\u00adschlie\u00dflich zu eige\u00adnen Zwecken des Auftraggebers und nur auf Servern die vom Aufraggeber verwaltet werden. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Aufl\u00f6sung des Be\u00adtriebes bzw. eines Kon\u00adkurses, aber auch die kurzfristige \u00dcberlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem sol\u00adchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<\/p>\n<p>6.2\u00a0 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Programme in die Programmbi\u00adblio\u00adthek des Auftragnehmers zur allgemeinen Nutzung durch die Vertriebsor\u00adganisation des Auftragnehmers als Gegenleistung daf\u00fcr aufge\u00adnommen werden, dass seine Pro\u00adgramme durch die Nutzung an\u00adderweitiger Erfahrungen und Unterlagen f\u00fcr ihn wirtschaftlicher und kosteng\u00fcnstiger er\u00adarbeitet werden konn\u00adten, als dies ohne In\u00adanspruchnahme derartiger Hilfsmittel der Fall gewesen w\u00e4re.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>7. R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/p>\n<p>7.1 F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Liefer\u00adzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers ist der Auftrag\u00adgeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffen\u00adden Softwareauftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch inner\u00adhalb der angemessenen Nachfrist die ver\u00adeinbarte Dienst\u00adleistung in wesent\u00adlichen Teilen ohne Ver\u00adschulden des Auf\u00adtraggebers nicht erbracht wird.<\/p>\n<p>7.2 H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden den Auftragnehmer von der Lie\u00adfer\u00adver\u00adpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestset\u00adzung der ver\u00adeinbar\u00adten Lieferfrist.<\/p>\n<p>7.3 Stornierung durch den Auftraggeber sind nur mit schriftli\u00adcher Zustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auf\u00adtrag\u00adnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufge\u00adlaufenen Kosten eine Stornoge\u00adb\u00fchr von 20% zu verrech\u00adnen.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>8. Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>8.1 M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4n\u00adgel betreffen und wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Liefe\u00adrung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individu\u00adalsoftware nach Programmabnahme gem\u00e4\u00df Punkt 2.4 schrift\u00adlich dokumen\u00adtiert er\u00adfolgen. Bei gerechtfertigter M\u00e4n\u00adgelr\u00fcge werden die M\u00e4n\u00adgel in an\u00adgemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftrag\u00adnehmer alle zur Unter\u00adsuchung und M\u00e4ngelbehe\u00adbung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>8.2 Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcberga\u00adbe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und pro\u00adgramm\u00adtechnischer M\u00e4ngel, welche vom Auftrag\u00adnehmer zu ver\u00adtreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftrag\u00adnehmer durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.3 Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertre\u00adten sind so\u00adwie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Er\u00adg\u00e4nzun\u00adgen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchge\u00adf\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00ad\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftrag\u00adgeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<\/p>\n<p>8.4 Ferner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Feh\u00adler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Be\u00addie\u00adnung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Daten\u00adtr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anor\u00admale Betriebs\u00adbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installati\u00adons- und Lager\u00adbedingungen) sowie auf Transport\u00adsch\u00e4den zu\u00adr\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>8.5 F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auf\u00adtraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jeg\u00adliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.<\/p>\n<p>8.6 Um den Auftragnehmer in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben rasch und effizient durchzuf\u00fchren, sind site-to-site VPN Verbindungen zwischen den Servern des Auftraggebers und Auftragnehmers erforderlich. Dies ist erforderlich, da der Auftragnehmer bei Bedarf auch Debugging bzw. Entwicklungsarbeiten mit Tools, die auf den Servern des Auftragnehmers installiert sind, durchf\u00fchren muss, und dabei Zugriff auf die Datenquellen des Auftraggebers ben\u00f6tigt. Folgende Protokolle werden ben\u00f6tigt: http, https, net.tcp, microsoft remote desktop protocol, oracle sql*net,[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:144&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][vc_column_text]<strong>9. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden, im Rah\u00admen der ge\u00adsetzlichen Vorschriften. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4s\u00adsigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgesch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erziel\u00adte Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fc\u00adchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausge\u00adschlossen.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>10. Loyalit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyali\u00adt\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auf\u00adtr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspart\u00adners w\u00e4h\u00adrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendi\u00adgung des Ver\u00adtrages unter\u00adlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zah\u00adlen.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>11. Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Be\u00adstim\u00admun\u00adgen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO einzu\u00adhalten.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>12. Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirk\u00adsam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige In\u00adhalt die\u00adses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertrags\u00adpartner wer\u00adden partner\u00adschaftlich zusammenwirken, um ei\u00adne Regelung zu fin\u00adden, die den unwirksamen Bestimmun\u00adgen m\u00f6glichst nahekommt.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]<strong>13. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Voll\u00adkauf\u00adleu\u00adten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Be\u00adstimmungen nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgef\u00fchrt wird. F\u00fcr even\u00adtuelle Strei\u00adtigkeiten gilt die \u00f6rtliche Zu\u00adst\u00e4ndigkeit des sach\u00adlich zust\u00e4ndi\u00adgen Gerichtes f\u00fcr den Ge\u00adsch\u00e4ftssitz des Auf\u00adtragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Kon\u00adsumentenschutzge\u00adsetzes gelten die vor\u00adstehenden Bestimmun\u00adgen nur insoweit, als das Konsumen\u00adten\u00adschutzgesetz nicht zwingend andere Bestim\u00admungen vorsieht.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:144&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][tm_spacer size=&#8220;lg:30&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][tm_heading custom_google_font=&#8220;&#8220; font_size=&#8220;xs:24;sm:36;md:48;lg:60&#8243;]Allgemeine Vertragsbedingungen 2020[\/tm_heading][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]1. Umfang und G\u00fcltigkeit Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich best\u00e4tigt und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]2. Leistung und Pr\u00fcfung &nbsp; 2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung von Organisationskonzepten Global- und Detailanalysen Erstellung von Individualprogrammen Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Software Einschulung des Bedienungspersonals Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungen) Telefonische Beratung Programmwartung Erstellung von Programmtr\u00e4gern Sonstige Dienstleistungen 2.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftragge\u00adber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten binden\u00adden Informa\u00adtionen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisge\u00adrechte Test\u00addaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalar\u00adbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fc\u00adgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestell\u00adten Anlage im Echtbetrieb gear\u00adbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Siche\u00adrung der Echt\u00addaten beim Auftraggeber. 2.3 Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftrag\u00adnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung ge\u00adstellten Unterlagen und Informationen ausar\u00adbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschrei\u00adbung ist vom Auf\u00adtraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Geneh\u00admigungsvermerk zu ver\u00adsehen. Sp\u00e4ter auftre\u00adtende \u00c4nde\u00adrungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu ge\u00adsonderten Termin- und Preis\u00advereinbarungen f\u00fchren. 2.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptie\u00adrun\u00adgen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Pro\u00adgrammabnahme sp\u00e4testens vier Wochen ab Liefe\u00adrung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4n\u00addigkeit anhand der genehmigten Leistungsbeschrei\u00adbung mit\u00adtels der unter Punkt 2.2 angef\u00fchrten zur Verf\u00fc\u00adgung gestellten Testdaten.) L\u00e4sst der Auf\u00adtraggeber den Zeit\u00adraum von vier Wo\u00adchen ohne Programm\u00adabnahme verstrei\u00adchen, so gilt die gelie\u00adferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraums als abgenommen Etwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der ge\u00adnehmigten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftragge\u00adber aus\u00adrei\u00adchend dokumentiert dem Auftragnehmer schrift\u00adlich zu mel\u00adden, der um die rascherstm\u00f6gliche M\u00e4ngelbehe\u00adbung be\u00adm\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fort\u00adgesetzt werden kann, so ist nach der M\u00e4ngelbehe\u00adbung eine neuerliche Ab\u00adnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Soft\u00adware wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen. 2.5 Bei Bestellung von Standard-Programmen be\u00adst\u00e4\u00adtigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Lei\u00adstungsumfanges der bestellten Programme. 2.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Aus\u00adf\u00fchrung des Auftrages tats\u00e4chlich oder juristisch un\u00adm\u00f6g\u00adlich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftrag\u00adgeber sofort an\u00adzuzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle be\u00adrechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4\u00adtigkeit des Auftragnehmers aufgelaufe\u00adnen Kosten und Spesen sind vom Auf\u00adtraggeber zu ersetzen. 2.7 Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auf\u00adtraggebers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]3. Preise, Steuern und Geb\u00fchren 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro oh\u00adne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auf\u00adtrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Ge\u00adsch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von erforderlichen Daten\u00adtr\u00e4gern f\u00fcr die Auslieferung der Programme und Leistungen (z.B. USB-Sticks, Festplatten, usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt. &nbsp; 3.2\u00a0 Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstlei\u00adstungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschu\u00adlung, Umstel\u00adlungsunterst\u00fctzung, telefonische Bera\u00adtung usw.) wird der Arbeits\u00adaufwand zu den am Tag der Leistungserbrin\u00adgung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abwei\u00adchungen von einem dem Vertragspreis zugrun\u00addeliegenden Zeitaufwand werden von dem Vertragspartnern ent\u00adspre\u00adchend ber\u00fccksichtigt. 3.3 Die Kosten f\u00fcr Fahrt, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcl\u00adtigen S\u00e4tzen bzw. tats\u00e4chlicher Kosten in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Ar\u00adbeitszeit. 3.4 F\u00fcr Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Bereitschaftsdienste, \u00dcberstundenzuschl\u00e4ge, Spesen, etc. werden die Zusatzkosten dem Auftraggeber anhand der Vereinbarungen des \u201eKollektivvertrag 2019 f\u00fcr Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik\u201c verrechnet. 3.5 Wenn nicht extra angegeben, gelten die Stundens\u00e4tze der jeweils aktuellen SDK-Preisliste.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]4. Liefertermin 4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Ter\u00admine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzu\u00adhalten. 4.2 Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann ein\u00adge\u00adhalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auf\u00adtragneh\u00admer angegebenen Terminen alle notwendigen Angaben und Unter\u00adlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die ge\u00adnehmigte Lei\u00adstungs\u00adbe\u00adschreibung lt. Punkt 2.3 zur Verf\u00fc\u00adgung stellt. Lieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch un\u00adrich\u00adtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Anga\u00adben bzw. zur Ver\u00adf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auf\u00adtragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Ver\u00adzug des Auftragneh\u00admers f\u00fchren. Daraus re\u00adsultierende Mehr\u00adkosten tr\u00e4gt der Auftrag\u00adgeber. 4.3 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme um\u00adfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durch\u00adzu\u00adf\u00fchren und Teilrechnungen zu legen. 4.4 P\u00f6nale sind ausgeschlossen, sofern diese nicht schriftlich vom Auftragnehmer angenommen und best\u00e4tigt werden.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:18&#8243;][vc_column_text]5. Zahlung 5.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklu\u00adsive Um\u00adsatzsteuer sind sp\u00e4testens 10 Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teil\u00adrech\u00adnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauf\u00adtrag festgelegten Zahlungs\u00adbedingungen analog. 5.2 Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme oder\/und Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfas\u00adsen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzel\u00adnen Ein\u00adheit oder Leistung Rechnung zu legen. 5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Liefe\u00adrung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Aus\u00adma\u00df verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzah\u00adlungen ist der Auftrag\u00adnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen. 5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen we\u00adgen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrlei\u00adstungsan\u00adspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck\u00adzuhalten.[\/vc_column_text][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8220;1\/2&#8243;][tm_spacer size=&#8220;lg:36&#8243;][vc_column_text]6. Urheberrecht und Nutzung 6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ohne schriftliche Zu\u00adstim\u00admung des Auftragnehmers die Weitergabe der Or\u00adganisati\u00adons\u00adaus\u00adarbeitungen, Programme, Leistungsbeschrei\u00adbungen usw. oder da\u00advon abgeleitete Kopien an Dritte, sei es entgelt\u00adlich oder unentgelt\u00adlich, zu unterlassen. Im Hin\u00adblick darauf, dass die erstell\u00adten Pro\u00adgramme und Organisati\u00adonsleistungen geisti\u00adges Eigentum des Auf\u00adtragnehmers sind, gilt das Nutzungs\u00adrecht derselben auch nach Be\u00adzahlung aus\u00adschlie\u00dflich zu eige\u00adnen Zwecken des Auftraggebers und nur auf Servern die vom Aufraggeber verwaltet werden. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Aufl\u00f6sung des Be\u00adtriebes bzw. eines Kon\u00adkurses, aber auch die kurzfristige \u00dcberlassung zur Herstellung von Reproduktionen, zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem sol\u00adchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. 6.2\u00a0 Der Auftraggeber [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"templates\/blank.php","meta":{"_eb_attr":"","footnotes":""},"class_list":["post-4265","page","type-page","status-publish","hentry","post-no-thumbnail"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4265","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4265"}],"version-history":[{"count":17,"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4265\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5155,"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4265\/revisions\/5155"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sdk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4265"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}